Für die Veröffentlichung von Personenfotos, benötigt man grundsätzlich die Zustimmung der abgelichteten Personen – das wissen wir mittlerweile alle. Doch wie sieht die Sachlage aus, wenn man Fotos von Pferden veröffentlichen möchte? Hat der Besitzer ein Mitspracherecht? Darf man fremde Pferde einfach fotografieren?
Rechtslage
Anders als Menschen haben Pferde grundsätzlich kein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie gelten vor unserem Gesetz zwar nicht mehr als Sache, auf sie sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden (BGB §90a). Der Besitzer eines Pferdes kann also grundsätzlich Dritte von jeder Einwirkung auf seine Sache ausschließen – das sogenannte Ausschließlichkeitsrecht.
Darunter fallen aber keine Verbote zur Fotografie – vorausgesetzt es wurde keine Verletzung des Hausrechts durch das unerlaubte Betreten eines Grundstückes begangen. Heißt: Ein Fotograf, der von einem öffentlichen Weg aus, fremde Pferde auf der Wiese fotografiert, darf dieses Foto auch verwenden und veröffentlichen. Ihm obliegt das Urheberrecht des/der Fotos.
Ist eine Person anwesend und wird mit abgelichtet, ist die Sachlage eine ganz andere: Dann muss die Person um Erlaubnis gefragt werden.
Ohne Erlaubnis dürfen Bilder einer Person, nur aus dem Bereich des aktuellen Zeitgeschehens veröffentlich werden: Der Reiter auf dem öffentlichen Turnier muss damit rechnen, dass Fotos von ihm im Internet oder in Zeitschriften abgebildet werden.
Da Pferde keine Persönlichkeitsrechte besitzen, kann der Besitzer eines Pferdes dem Reiter nicht verbieten, gekaufte Bilder für sich zu verwenden. Gehen nun also Trainer und Besitzer im Streit auseinander und das Pferd verlässt den Stall, ist der Trainer trotzdem weiterhin berechtigt, wenn er das kommerzielle Bildrecht erworben hat, mit diesem Bild für sich zu werben.
Shooting und Turnier / Welche Rechte hat der Käufer
Die von einem professionellen Fotografen erstellten Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Bei einem Fotoshooting bezahlt der Auftraggeber also einen bestimmten Betrag für die Bilder und kauft somit auch das Nutzungsrecht – das heißt er kann die Bilder für sich und seine privaten Zwecke verwenden. Da der Fotograf das Urheberrecht hat, kann er bestimmen wie oft und wo seine Werke veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Turnierfotografie.
Person A kauft bei einem Turnierfotografen ein Reitfoto von sich und bezahlt 20,00 €. Somit erhält Person A das private Nutzungsrecht an dem Foto und kann es für private Zwecke nutzen.
Person A kauft bei einem Turnierfotografen ein Reitfoto von sich für kommerzielle (nicht private) Zwecke und bezahlt 50,00 €. Somit erhält Person A das Recht das Foto für eigene Werbezwecke oder die des Pferdes, zu nutzen. Er kann das Foto also auch an jemanden weitergeben, der ihm einen Flyer oder ähnliches erstellt. Aber Achtung: dann unbedingt die Fotografen AGBs nachlesen. Viele Fotografen erlauben z.B. eine Bearbeitung nicht oder haben bestimmte Bedingungen, was die Sichtbarkeit des Fotografen Logos angeht.
Person A lässt ihr Pferd in einem professionellen Shooting ablichten. Als sie das Pferd ein halbes Jahr später verkauft, gibt sie dem Käufer die Bilder des Shootings zu seiner Verwendung. Dieser postet den Neuzugang auf seiner Homepage und erhält einige Zeit später eine Schadensersatzklage. Person A ist nicht berechtigt, die Bilder einfach an den Käufer für dessen Zwecke weiterzugeben. Der neue Besitzer des Pferdes muss die Rechte für die Bilder bei dem Fotografen ebenso erwerben.
Werbezwecke sind immer kommerzielle Zwecke und müssen entweder höher bezahlt werden oder vorher (am besten schriftlich) mit dem Urheber besprochen werden.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Fotografen gerne dazu bereit sind über eine kommerzielle Nutzung zu sprechen und diese auch zu erlauben, wenn man sie denn nur frägt. Ungefragt Bilder einfach weitergeben, ist nicht nur nicht die feine englische Art sondern kann im schlimmsten Fall auch Klage auf Schadensersatz nach sich ziehen.
Bildrechte
Bildrechte // Haben Pferde Persönlichkeitsrechte?
Für die Veröffentlichung von Personenfotos, benötigt man grundsätzlich die Zustimmung der abgelichteten Personen – das wissen wir mittlerweile alle. Doch wie sieht die Sachlage aus, wenn man Fotos von Pferden veröffentlichen möchte? Hat der Besitzer ein Mitspracherecht? Darf man fremde Pferde einfach fotografieren?
Rechtslage
Anders als Menschen haben Pferde grundsätzlich kein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Sie gelten vor unserem Gesetz zwar nicht mehr als Sache, auf sie sind aber die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden (BGB §90a). Der Besitzer eines Pferdes kann also grundsätzlich Dritte von jeder Einwirkung auf seine Sache ausschließen – das sogenannte Ausschließlichkeitsrecht.
Darunter fallen aber keine Verbote zur Fotografie – vorausgesetzt es wurde keine Verletzung des Hausrechts durch das unerlaubte Betreten eines Grundstückes begangen. Heißt: Ein Fotograf, der von einem öffentlichen Weg aus, fremde Pferde auf der Wiese fotografiert, darf dieses Foto auch verwenden und veröffentlichen. Ihm obliegt das Urheberrecht des/der Fotos.
Ist eine Person anwesend und wird mit abgelichtet, ist die Sachlage eine ganz andere: Dann muss die Person um Erlaubnis gefragt werden.
Ohne Erlaubnis dürfen Bilder einer Person, nur aus dem Bereich des aktuellen Zeitgeschehens veröffentlich werden: Der Reiter auf dem öffentlichen Turnier muss damit rechnen, dass Fotos von ihm im Internet oder in Zeitschriften abgebildet werden.
Da Pferde keine Persönlichkeitsrechte besitzen, kann der Besitzer eines Pferdes dem Reiter nicht verbieten, gekaufte Bilder für sich zu verwenden. Gehen nun also Trainer und Besitzer im Streit auseinander und das Pferd verlässt den Stall, ist der Trainer trotzdem weiterhin berechtigt, wenn er das kommerzielle Bildrecht erworben hat, mit diesem Bild für sich zu werben.
Shooting und Turnier / Welche Rechte hat der Käufer
Die von einem professionellen Fotografen erstellten Bilder unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht. Bei einem Fotoshooting bezahlt der Auftraggeber also einen bestimmten Betrag für die Bilder und kauft somit auch das Nutzungsrecht – das heißt er kann die Bilder für sich und seine privaten Zwecke verwenden. Da der Fotograf das Urheberrecht hat, kann er bestimmen wie oft und wo seine Werke veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Turnierfotografie.
Werbezwecke sind immer kommerzielle Zwecke und müssen entweder höher bezahlt werden oder vorher (am besten schriftlich) mit dem Urheber besprochen werden.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass die Fotografen gerne dazu bereit sind über eine kommerzielle Nutzung zu sprechen und diese auch zu erlauben, wenn man sie denn nur frägt. Ungefragt Bilder einfach weitergeben, ist nicht nur nicht die feine englische Art sondern kann im schlimmsten Fall auch Klage auf Schadensersatz nach sich ziehen.
Redet mit euren Fotografen, denn:
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!
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